FAQ

Auch wenn die folgenden Antworten sorgfältig recherchiert sind, übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Aussagen, insbesondere weil es in der gegenwärtigen Situation auch zu kurzfristigen Veränderungen kommen kann.

Antworten für private Gastgeber

Grundsätzlich werden für die Flüchtlinge zuallererst eine Unterkunft und Verpflegung gebraucht. Unter den Geflüchteten befinden sich in einer Großzahl Frauen und Kinder, sowie ältere Männer. Einige von Ihnen haben Kampfhandlungen erlebt. Daher kann es auch sein, dass sie teils traumatisiert sind. Der Weg bis nach Deutschland ist langwierig und beschwerlich. Die meisten mussten Bekannte und Verwandte zurücklassen. 
Kirchenhelfen.de verfolgt das Ziel, die Kirche oder Gemeinden vor Ort mit den verfügbaren Plätzen und Angeboten der Privatpersonen vor Ort zu vernetzen. Auf diese Weise erhalten Personen, welche eine Unterkunft zur Verfügung stellen, entsprechende Unterstützung durch lokale Kirchengemeinden.

Registriere Dich auf kirchenhelfen.de als Privatperson. Wir vernetzen Dich mit der bei uns registrierten Kirche oder Gemeinde vor Ort. Du wirst kontaktiert, sobald Dir Geflüchtete zugeteilt wurden.

Vielen Dank für Deine Unterstützung!

Es gibt viele Angebote für Unterkünfte von Privatpersonen, welche keine finanziellen Mittel haben, um die Geflüchtete zu verpflegen oder keine Zeit haben, diese zu betreuen. Solltest Du z.B. die Möglichkeit haben, Geflüchtete zu verpflegen oder zu betreuen, kann Deine lokale Kirche oder Gemeinde Dich mit den entsprechenden Menschen vernetzen. 

Registriere Dich auf kirchenhelfen.de und fülle das Formular aus. Du kannst im Bemerkungsfeld angeben, wie Du die Flüchtlinge unterstützen kannst. Deine lokale Kirche oder Gemeinde kommt dann auf Dich zu. 
Vor allem werden gebraucht: Matratzen/Betten, Übersetzungsdienste, Verpflegung, Betreuungsangebote, Finanzen.

Vielen Dank für Deine Unterstützung!

Neben den selbstverständlichen Dingen, wie ein eigenes Zimmer, Zugang zum Bad, etc. sollten folgende Dinge bereitgelegt werden: 

Bezogenes Bett & Bettzeug, Zahnbürste, Zahnpasta, Duschmittel, Willkommensgeschenk (Karte: Willkommen = “ласкаво просимо”, Schoki, etc.), Handtuch, WLAN-Zugang. 
Informiere Deine Gäste bei der Ankunft, dass sie willkommen sind und Du sie für die nächste Zeit versorgen wirst. Organisiere eine einfache warme Mahlzeit.

Geflüchtete aus der Ukraine können frei nach Deutschland einreisen und sich hier legal 90 Tage lang aufhalten. Während dieser Zeit darf man die Personen privat aufnehmen. Dazu braucht es keine Erlaubnis der Behörden.
Wer in einer Mietwohnung lebt und Geflüchtete aufnehmen will, kann dies für sechs bis acht Wochen tun – ohne Angabe von Gründen und ohne seinen Vermieter um Erlaubnis bitten zu müssen. Diese Zeitspanne gilt als erlaubnisfreier Besuch. Danach sollte man nach Angaben des Mieterbunds beim Vermieter oder der Vermieterin eine Erlaubnis einholen (Mieterbund).

Weitere Informationen zur Einreise und zum Aufenthaltsrecht erhältst Du hier:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesministerium des Innern und Heimat

Grundsätzlich gibt es von staatlicher Seite in Deutschland bisher keine Aufwandsentschädigung für Menschen, die Geflüchtete privat aufnehmen. (Focus)

Auf jeden Fall, auch begrenzte Unterkunftsmöglichkeiten helfen uns weiter. 

Es ist wichtig, dass sich die Flüchtlinge bei dir zurechtfinden. Zeige ihnen die nächsten Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, Abfallentsorgung, Waschmöglichkeiten.

Kirchenhelfen.de verfolgt das Ziel, die Kirchengemeinden vor Ort mit den verfügbaren Plätzen und Angeboten der Privatpersonen vor Ort zu vernetzen, damit lokal eine gewinnbringende Verteilung und Betreuung erfolgen kann. Durch diese Vernetzung kann die Betreuung der Flüchtlinge von einer anderen Person übernommen werden, als die Person, die die Unterkunft stellt.

Bleibe mit Deiner lokalen Kirchengemeinde in Verbindung.

Auch für Ukrainer gelten in Deutschland die jeweils aktuell geltenden Coronaschutzbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.

Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen Geflüchteten aus der Ukraine grundsätzlich zu.
(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Bitte erkundige Dich bei den kommunalen Stellen über die konkreten Schritten der Antragsstellung für Leistungen nach dem Ayslbewerberleistungsgesetz.


Ist Deine Kirche oder Gemeinde bei kirchenhelfen.de registriert? Bitte Deine Kirche oder Gemeinde vor Ort um Hilfe. 

Wenn Du keine Kontakte zu einer Kirche oder Gemeinde hast, darfst Du Dich gerne bei uns melden. 

Deine lokale Kirche oder Gemeinde ist entsprechend vernetzt, um Dich hier zu unterstützen. Solltest Du in diesem Bereich Hilfe benötigen, nimm Kontakt mit Deiner Kirchengemeinde auf.

Nein. Du musst keiner Kirchgemeinde angehören. Du kannst Dich einfach mit Deinem Angebot bei uns anmelden. Wir vernetzen Dich mit der nächstgelegenen Kirchengemeinde.

Warum wir mit Kirchengemeinden arbeiten: Damit die Koordination möglichst einfach und schnell verläuft, haben wir uns entschieden, die Hauptkommunikation mit den Kirchengemeinden zu führen, welche dann die lokalen Privatanbieter informieren.
Auf diese Weise ist auch gewährleistet, dass sowohl Gastgeber, als auch Gäste, entsprechend betreut werden und schnelle Hilfe bei Problemen erfolgen kann.

Wenn sich Deine Kirchengemeinde noch nicht bei uns registriert hat, werden wir Dich einer anderen registrierten Kirchengemeinde zuteilen. Gerne kannst Du auf die Verantwortlichen Deiner Kirchengemeinde zugehen und sie ermutigen, aktiv zu werden und sich zu registrieren.

Antworten für Kirchengemeinden

Kirchenhelfen.de vermittelt hilfesuchende Flüchtlinge an die registrierten Kirchengemeinden. Zudem vernetzen wir Kirchengemeinden mit Angeboten von Privatpersonen aus der unmittelbaren Umgebung. 

Die Kirchengemeinde stellt eine Koordinationsperson, die aktiv die Privatpersonen betreut und mit kirchenhelfen.de in Verbindung bleibt.  
Die Angebote der Privatpersonen reichen von Unterkunft über Betreuungsdienste bis hin zu Übersetzungsdiensten oder Seelsorge. Die Aufgabe der Kirchengemeinde ist es, die entsprechenden Angebote zusammenzuführen (z.B. eine Unterkunft ohne finanzielle Mittel für Verpflegung mit Verpflegungsangeboten ohne Unterkunft), sowie die Privatpersonen zu betreuen und zu unterstützen.

Die Kirchgemeinde kann bei der Anmeldung die Anzahl verfügbarer Plätze angeben. Sowohl in den eigenen Gemeinderäumen, als auch in privaten Unterkünften.
Sollten sich nach der Anmeldung weitere Mitglieder mit Plätzen melden, sollten sich diese als Privatpersonen auf kirchenhelfen.de eintragen. Kirchenhelfen.de vernetzt daraufhin diese Einträge. Auf diese Weise sind alle verfügbaren Plätze registriert und so kann der Kirchengemeinde die passende Anzahl Flüchtlinge zugeteilt werden.

Bitte melde Dich unbedingt bei kirchenhelfen.de, wenn sich Deine Kapazitäten verändern. Damit hilfst Du uns enorm bei der Planung.

Grundsätzlich ist beides möglich.
Der Vorteil einer Unterbringung bei Privatpersonen ist, dass die Gemeindeinfrastruktur am Wochenende ohne grosses Umbauen für die Gottesdienste nutzbar ist.
Bei der Unterbringung in der Gemeinde liegt der Vorteil darin, dass Gruppen zusammenbleiben können.  

Ein guter Mittelweg ist, dass Flüchtlinge für die Übernachtung, Abendessen und Frühstück bei Privatpersonen untergebracht sind und sich tagsüber in den Gemeinderäumlichkeiten aufhalten. Dies bietet den Privatpersonen etwas Entlastung und ermöglicht den Austausch unter den Flüchtlingen.

Die Solidarität bei lokalen Geschäften ist gross. Es sollte geprüft werden, ob z.B. Bäckereien, Bauern, Metzgereien, etc. am Abend die übrigen Lebensmittel für die Flüchtlinge spenden würden. Dies entlastet die privaten Gastgeber.

Weitere Informationen und nützliche Links: 

Behörden:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesministerium des Innern und Heimat

Verbände:
Mieterbund

Zeitungsartikel zur Aufnahme von Geflüchteten:
Süddeutsche Zeitung
Focus